Reisen als eingeschränkter Mensch: Wie Assistenzdienste dabei helfen können
Reisen als eingeschränkter Mensch - Foto © ginasanders Bigstockphoto
Für viele Menschen
ist eine Urlaubsreise der Höhepunkt des Jahres. Es geht um
neue
Erfahrungen und Perspektiven, aber auch um die Möglichkeit,
sich
endlich vom Alltagsstress zu erholen. Das gilt auch für
Menschen mit
Behinderungen. Doch für sie können sich sowohl die
Planung als auch
die Gestaltung einer Urlaubsreise erschwert zeigen. Eine
Reiseassistenz schafft Abhilfe.
Was ist eine Reiseassistenz?
Die Reiseassistenz ist eine persönliche Assistenz, die Menschen mit Behinderungen in den Urlaub begleitet. Die Assistenzkraft unterstützt Sie an den Stellen, an denen Sie es benötigen, um die Reise möglichst entspannt und barrierefrei zu gestalten.
Für das Reiseziel und die Transportmittel gibt es im Grunde keine Beschränkungen. Die Assistenz wird Ihnen individuell zur Seite gestellt. So kann Ihre persönliche Assistenz in Berlin einen Städtetrip mit Ihnen unternehmen oder am Berliner Flughafen mit Ihnen starten und nach Italien, Asien oder auf die Malediven reisen - ganz, wie Sie es wünschen.
Diese Aufgaben kann eine Urlaubsassistenz übernehmen
Eine Reiseassistenz ist keine Betreuung. Ihr Ziel ist es, Ihren Urlaub so barrierefrei und unkompliziert wie möglich zu gestalten. Dabei behalten Sie ein größtmögliches Maß an Selbstbestimmung. Das bedeutet: Die Entscheidung über die genauen Aufgaben der Assistenz und ihren Umfang obliegt allein Ihnen.
Abhängig von den gesundheitlichen Einschränkungen einer Person und ihren Bedürfnissen können die Leistungen einer Reiseassistenz variieren. Möglich sind beispielsweise die folgenden Unterstützungsangebote:
- Die Reiseassistenz kann Sie bereits in der Planungsphase unterstützen. Sie stellt dann beispielsweise Informationen über barrierefreie Unterkünfte, Transportmöglichkeiten und Aktivitäten bereit.
- Im Urlaub selbst können Sie sich von der Reiseassistenz begleiten und unterstützen lassen. Das betrifft die Fortbewegung am Reiseziel und die Teilnahme an touristischen Aktivitäten, aber auch die Kommunikation mit anderen Menschen und Alltagsaufgaben, bei denen Sie möglicherweise eingeschränkt sind.
- Menschen mit Behinderungen benötigen oftmals eine umfassendere Reiseapotheke als Personen ohne Einschränkungen. Die Reiseassistenz kann Ihnen dabei helfen, Ihre Medikamente zu verwalten, mit lokalen Gesundheitsträgern zu kommunizieren und Sie medizinisch zu versorgen. Für viele chronisch kranke Menschen ist die Reiseassistenz als über ihre Erkrankungen informierte Absicherung im Notfall besonders wichtig.
So decken Sie die Kosten für eine Reiseassistenz
Vor wenigen Jahren war es noch üblich, dass das Persönliche Budget für die Finanzierung einer Reiseassistenz genutzt wurde. Eine Alternative stellten Stiftungen dar, die sich auf entsprechende Leistungen spezialisiert hatten. Seit dem Jahr 2022 haben Menschen mit einer Behinderung offiziell Anspruch darauf, dass der Sozialhilfeträger die Reisekosten der Assistenz übernimmt.
Der zuständige Kostenträger ist von Ihren Bedürfnissen und der Ursache Ihrer Einschränkung abhängig. In Frage kommen beispielsweise
- die Krankenkasse,
- die Pflegekasse,
- die Rentenversicherung,
- die Unfallversicherung und die Sozialhilfe,
- das Versorgungsamt,
- oder das Jugendamt.
Ausschlaggebend für die Übernahme der Reisekosten ist, dass Menschen mit einer Behinderung dasselbe Recht auf Urlaub haben wie gesunde Personen. Die Mehrkosten, die durch ihre Einschränkungen zustande kommen, haben sie jedoch nicht selbst verschuldet und müssen sie somit nicht selbst tragen. Trotzdem gilt auch im Falle der Reiseassistenz: Die Sozialhilfeträger übernehmen nur die Kosten für die Assistenzkraft. Ihre eigenen Reisekosten müssen Sie weiterhin selbst decken.
Fazit: Persönliche Assistenz im Urlaub
Eine Reiseassistenzkraft begleitet einen Menschen mit einer Behinderung in den Urlaub, damit dieser seine Reise ebenso genießen kann wie ein gesunder Mensch. Aufgaben der Reiseassistenz liegen zum Beispiel in der Planung der Reise, der medizinischen Versorgung und der Bewältigung von Mobilität oder Kommunikation vor Ort. Die Kosten werden vom zuständigen Sozialhilfeträger übernommen.