Entschädigungen bei verspäteten oder abgesagten Flugreisen: Das ist wichtig!

Flugverspätungen und -annullierungen können eine unangenehme Erfahrung für Flugreisende sein. Doch in solchen Fällen haben Fluggäste oft das Recht auf eine Entschädigung, wenn gewisse Voraussetzungen erfüllt sind. Wenn man weiß, welche Rechte man hat und wie man eine Entschädigung beantragen kann, kann man viel Zeit und Ärger sparen.

In diesem Artikel geht es um Entschädigungen bei Flugreisen und was Verbraucher unternehmen können, um diese zu erhalten.

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An wen richtet man sich für eine Entschädigung bei Flugreisen?


Wenn Sie auf einer Flugreise eine Verspätung, Annullierung oder Überbuchung erleben, können Sie unter bestimmten Umständen Anspruch auf Entschädigung haben. In solchen Fällen gibt es verschiedene Ansprechpartner, die Ihnen helfen können:

  • Sie können sich direkt an die Fluggesellschaft wenden, um Ihre Ansprüche geltend zu machen. Hierbei fällt für Sie ein hoher Aufwand an, da Sie die Dokumente zusammenstellen und zur Not vor Gericht gehen müssen.

  • Eine weitere Möglichkeit ist der Reiseratgeber des ADAC. Hier finden Sie ausführliche Informationen zu Ihren Rechten als Fluggast und Tipps zur Durchsetzung Ihrer Ansprüche.

  • Ein weiterer Ansprechpartner sind Dienstleister für die Abwicklung von Flugentschädigungsverfahren, wie Compensation2go. Diese Unternehmen unterstützen Sie bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche und nehmen Ihnen dabei einen Großteil der Arbeit ab. Sie prüfen Ihren Fall und setzen ihn gegebenenfalls auch vor Gericht durch.
  • Der Vorteil bei diesen Anbietern liegt darin, dass Sie das Geld sofort ausgezahlt bekommen und behalten dürfen, wenn das Gerichtsverfahren scheitert. Im Gegenzug zahlen Sie eine Bearbeitungsgebühr.
  • Schließlich gibt es auch die Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personalverkehr (SÖP). Diese Stelle bietet eine außergerichtliche Streitschlichtung zwischen Fluggesellschaften und Passagieren an. Wenn Sie mit der Airline nicht zu einer Einigung kommen, können Sie die Schlichtungsstelle einschalten.

In jedem Fall sollten Sie Ihre Ansprüche schnellstmöglich geltend machen, da diese in der Regel innerhalb von drei Jahren verjähren.

Wann besteht Anspruch auf eine Entschädigung bei Flugreisen?


Ein Anspruch auf eine Entschädigung bei Flugreisen besteht dann, wenn der Flug Verspätungen, Annullierungen oder Überbuchungen aufweist und die Fluggesellschaft daran schuld ist.

  • Die Rechte der Fluggäste in der EU besagen, dass Passagiere in der Regel Anspruch auf eine Entschädigung haben, wenn sie mehr als drei Stunden verspätet am Ziel ankommen oder der Flug annulliert wird und die Airline dafür verantwortlich ist.
  • Die Höhe der Entschädigung hängt von der Entfernung des Fluges ab und kann bis zu 600 Euro betragen.
  • Passagiere haben außerdem Anspruch auf Betreuungsleistungen wie Verpflegung und Übernachtung, wenn die Wartezeit am Flughafen länger als zwei Stunden dauert oder der Ersatzflug erst am nächsten Tag fliegen kann.


Welche Umstände verpflichten die Fluggesellschaft zur Entschädigung?


Die Fluggesellschaft muss nur dann zahlen, wenn sie dafür verantwortlich ist, dass der Flug verspätet ist, überbucht wurde oder abgesagt werden muss. Die sogenannten „außergewöhnlichen Umstände“ sind Faktoren, die die Anbieter selbst nicht hätten verhindern oder nicht schnell genug abändern können.

  • Was genau zu diesen Umständen gehört, ist nicht 100 % festgelegt und in manchen Fällen Auslegungssache vor Gericht.

Außergewöhnliche Umstände können die folgenden sein:
 
  • Wetter – Wenn die schlechten Wetterbedingungen direkt auf den konkreten Flug zutreffen und ihn unmittelbar gefährden, ist es dem Luftfahrtunternehmen nicht verpflichtet, für Verspätungsgebühren aufzukommen.

  • Vogelschlag – Wird ein Flug durch den Zusammenstoß mit einem Vogel verzögert, muss die Fluggesellschaft nur dann Entschädigungen zahlen, wenn der Weiterflug unverhältnismäßig lange aufgehalten wird.

  • Sicherheitsrisiken – Zu den Gefahren, die Airlines nicht tragen müssen, gehören beispielsweise politische Instabilität und Unruhen.

  • Computerausfall – Wenn alle Computer und Abfertigungssysteme am Flughafen ausfallen, ist die Airline nicht verantwortlich. Daher können keine Entschädigungszahlungen geleistet werden.

  • Streik – Ob Fluggäste eine Entschädigung beim Eintreten von Streiks erhalten, hängt meist vom individuellen Fall ab. Grundsätzlich gelten Streiks als außergewöhnliche Umstände. Das gilt insbesondere, wenn Streiks an einem Flughafen die Flüge an anderen Orten beeinträchtigen. In einigen Fällen jedoch werden sie vom Gericht zum normalen Geschäftsbetrieb gezogen. Das gilt, wenn die Fluggesellschaft den Zustand problemlos hätte kontrollieren können.


Fazit


Zusammenfassend lässt sich sagen, dass Fluggäste bei Flugverspätungen, Annullierungen oder Überbuchungen grundsätzlich Anspruch auf eine Entschädigung haben, sofern bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Die Höhe der Entschädigung richtet sich dabei nach der Entfernung des Fluges sowie der Dauer der Verspätung.

Es gibt verschiedene Möglichkeiten, wie Fluggäste ihre Ansprüche auf Entschädigung geltend machen können, wie den direkten Kontakt zur Airline, den Reiseratgeber des ADAC oder einen Dienstleister wie Compensation2go.com.

Allerdings gibt es auch Umstände, die den Anspruch auf eine Entschädigung beeinflussen können, wie schlechte Wetterbedingungen. In solchen Fällen kann die Airline von der Zahlung einer Entschädigung befreit sein.
Es empfiehlt sich daher, die eigenen Rechte als Fluggast zu kennen und im Fall einer Verspätung, Annullierung oder Überbuchung aktiv zu werden, um eine angemessene Entschädigung zu erhalten.