Was bei Flügen passieren kann und wie es dann mit den Rechten für die Fluggäste aussieht

Bild von Skitterphoto - pixabay.com Probleme bei Flügen können immer wieder mal auftreten und haben zumeist sehr unterschiedliche Gründe. Manchmal ist es ein technisches Problem und dann kann es auch passieren, dass ein Flug ganz gestrichen wird, weil das Flugzeug einfach nicht einsatzbereit ist. Auch können organisatorische Aspekte schnell zu einem Problem werden, sodass ein Flug abgesagt werden muss. Und dann kann es auch an den Mitreisenden liegen, wenn diese beispielsweise gesundheitliche Probleme haben.

Wenn man überlegt, wird man viele Aspekte und Gründen dafür finden, warum ein Flug behindert oder sogar ganz verhindert werden kann. Und trotz allem gilt das Fliegen doch als sicherste Art, um zu reisen. Dies wird unter anderem mit den strengen Sicherheitsvorkehrungen begründet.

Beispiele und Gründe für mögliche Probleme, die auftreten können:

Technische Probleme


Auch wenn es scheint, dass es sich um geringfügige Flugprobleme handelt, kann die Crew sich dazu veranlasst sehen, zwischenzulanden oder sogar eine Notlandung durchzuführen. Als Pilot ist man auf die technischen Hilfsmittel im Flugzeug mehr angewiesen, als es bei anderen Verkehrsmitteln der Fall ist. Wenn etwas ganz oder auch nur teilweise ausfällt, muss schnell gehandelt werden.

Wenn organisatorische Dinge zu Flugproblemen führen


Zu organisatorischen Problemen kann es auch in der Fliegerei kommen. Diese können in Form von Streiks auftreten, welche dann manchmal den gesamten Betrieb im Flughafen lahmlegen. Dann müssen eventuell Flüge verschoben und manchmal auch ganz abgesagt werden. In solchen Fällen sind Verspätungen aber die Regel. Natürlich können auch menschliche Fehler ein Grund dafür sein, dass Flüge erst später starten können als geplant. Zum Beispiel dann, wenn Gepäckstücke falsch verladen wurden oder die Essensmahlzeiten nicht pünktlich im Flieger sind. Auch in solchen Fällen müssen die Passagiere dann warten.

Wenn gesundheitliche Probleme beim Flug auftauchen


Es kann passieren, dass Passagiere über ernsthafte gesundheitliche Probleme klagen. Das kann ein Grund dafür sein, eine außerplanmäßige Landung durchzuführen. Wenn zum Beispiel ein Passagier einen Schlaganfall oder einen Herzinfarkt erleidet, werden die Piloten das Flugzeug so schnell wie es geht landen. Es ist deshalb besonders wichtig, dass man als Reisender, vor allem bei längeren Flügen, gesund ist und nicht mit einer bekannten ernstzunehmenden und/oder ansteckenden Erkrankung fliegt. Man muss auch daran denken, dass bei gesundheitlichen Problemen es im Flugzeug in der Regel sehr schwierig sein wird, geeignete als auch schnelle Hilfe zu bekommen.

Welche Rechte hat man als Fluggast?


Als Passagier hat man natürlich auch entsprechende Fluggastrechte, wenn es zu Problemen kommt. Diese sind in der Fluggastrechteverordnung 261/2004 (auch EU-Verordnung genannt) klar festgelegt und gelten dann, wenn es zu Flugunregelmäßigkeiten, z.B. Verspätungen oder Flugausfällen kommt. Diese EU-Verordnung wird als Basis für die Regelung von Entschädigungsfällen zwischen Fluggesellschaften und Passagieren gesehen.

Die Regelung tritt bei folgenden Sachverhalten in Kraft:

  • Wenn ein Flug von einem Flughafen innerhalb der Europäischen Union gestartet ist
  • Wenn der Flug zwar außerhalb der EU begonnen hat, aber der Ankunfts-Flughafen innerhalb der Europäischen Union liegt. Die durchführende Fluggesellschaft muss dann ihren Hauptsitz in einem Land der EU haben.

Die Fluggastrechteverordnung regelt dabei eventuelle finanzielle Ausgleichszahlungen, die unter bestimmten Voraussetzungen Passagiere von den Airlines einfordern können.

Was sind mögliche Kriterien für einen Anspruch auf Entschädigung?


Damit gemäß der EU-Verordnung ein Anspruch besteht, müssen die nachfolgenden Kriterien erfüllt werden:

  • Es wird einem der Zugang zum Flugzeug, zum Boarding verweigert.
  • Man hat wegen eines verspäteten oder annullierten vorherigen Flugs einen Anschlussflug verpasst.
  • Eine Verspätung beim Zielflughafen hat mehr als drei Stunden betragen.
  • Die Airline hat einen zwei Wochen oder noch kürzer vor dem geplanten Flug darüber informiert, dass der Flug annulliert wurde.

Wann besteht kein Anspruch?


Immer dann, wenn es um außergewöhnliche Umstände geht: Es kann auch passieren, dass man keinen Anspruch auf Entschädigung hat. Das passiert dann, wenn „außergewöhnliche Umstände“ vorliegen, welche in der Fluggastrechteverordnung geregelt sind. Dann sind nämlich die Fluggesellschaften von der Pflicht zur Entschädigungszahlung befreit.

Mögliche außergewöhnliche Umstände sind:

  • Ein Streik (beispielsweise Fluglotsenstreik oder ein Streik des Flughafenpersonals).
  • Besonders schlechtes Wetter, Sturm, Schneefall, Naturkatastrophen, Eisregen usw.
  • Eine Not- oder Zwischenlandung. Nötig, wenn es beispielsweise einen medizinischen Notfall im Flugzeug gibt.
  • Ein Vogelschlag oder Blitzschlag.
  • Eine Terrorgefahr und politische Unruhen.

Was sind keine außergewöhnlichen Umstände?


  • Ein technischer Defekt.
  • Eine nicht rechtzeitige Enteisung des Flugzeugs.
  • Die Erkrankung von Crew-Mitgliedern.
  • Die Kollision mit einem Treppenfahrzeug.

Was ist noch in der EU-Verordnung geregelt?


In der EU-Verordnung ist auch noch folgendes eindeutig geregelt:

  • Die zu erwartenden Betreuungsleistungen, welche sich an der gebuchten Strecke orientieren.
  • Das Recht auf Flugticket-Erstattung oder Ersatzbeförderung.