Ein Camping-Urlaub muss gut vorbereitet werden

Bild von kordula vahle auf Pixabay Noch nie war Camping so beliebt wie heute. Ob nur mit Zelt oder einem komfortabel ausgestatteten Wohnmobil oder Wohnwagen, die Menschen haben die Natur wiederentdeckt. Camping lässt sich gut mit einem Kurzurlaub oder Städtetrip verbinden und ist deshalb ideal nicht nur für die großen Ferien mit Kindern.
 

Für Camping braucht man mehr als einen Koffer


Schon 2018 gab es über 50 Millionen Übernachtungen auf deutschen Campingplätzen, Tendenz steigend. Ein Camping-Urlaub erfordert indes eine wesentlich umfangreichere Planung und Vorbereitung als der Urlaub im Hotel oder der Ferienwohnung. Schließlich müssen nicht nur das Reiseziel ausgesucht und die Koffer gepackt werden. Von der Zusammenstellung des Gepäcks inklusive Küchenausstattung bis zur richtigen Beladung des Fahrzeugs muss einiges beachtet werden. Informationen rund um den Aufenthalt in freier Natur gibt es beim Elchblog von www.unterwegs.biz. Ob es um wetterfeste Bekleidung, das richtige Befestigen einer Hängematte oder die besten Rezepte fürs Lagerfeuer geht, der Elchblog hält viele spannende Reportagen und nützliche Tipps nicht nur für Camping-Fans bereit.

Die wichtigsten Regeln


So erfährt man beispielsweise auch, wo Wildcampen erlaubt ist. Denn das ist entgegen der landläufigen Meinung nicht überall gestattet. In Naturschutzgebieten ist Campen generell verboten. Überhaupt gibt es eine ganze Reihe von Bestimmungen, die Camping-Freunde kennen sollten. So ist zum Beispiel das Nickerchen zur Wiederherstellung der Fahrtüchtigkeit im öffentlichen Raum erlaubt. Einmalig zehn Stunden gehen dabei noch als Pause durch, eine zweite Nacht an gleicher Stelle wird indes nicht geduldet.

Allerdings kann man nicht jedes Gefährt am Straßenrand oder auf einem Parkplatz abstellen. Dabei kommt es auf Größe und Gewicht an. Passt der Wagen nicht in die Begrenzungen des Parkplatzes, darf er dort nicht stehen. Am Straßenrand dürfen nur Wohnmobile und Gespanne bis zu einem Gewicht von 2,8 Tonnen abgestellt werden. Wenn das Parken ausdrücklich nur für PKW erlaubt ist, dürfen Wohnmobile dort nicht abgestellt werden. Das gilt beispielsweise auch für Parkplätze vor Supermärkten.

Für Wohnmobile mit einem Gewicht über 3,5 bis 7,5 Tonnen gilt auf deutschen Landstraßen eine Geschwindigkeitsbegrenzung von 80, auf Autobahnen von 100 Stundenkilometern. Reisemobile unter 3,5 Tonnen dürfen 100 auf der Landstraße und 130 Stundenkilometer auf der Autobahn und teilweise auch den Schnellstraßen fahren. Und damit es keine bösen Überraschungen mit Brücken, Unterführungen und Tunnel gibt, sollte man unbedingt die genaue Höhe seines Fahrzeugs kennen. Zur guten Vorbereitung gehört unbedingt, sich mit den Fahreigenschaften eines Wohnmobils, PKW mit Wohnwagen oder Anhänger vertraut zu machen. Gerade das Parken mit Anhänger will geübt sein.

Die 3,5 Tonnen-Grenze gilt auch bei der Fahrerlaubnis. Unter 3,5 Tonnen reicht der Führerschein der Klasse B oder der alten Klasse 3. Für Fahrzeuggespanne gelten 18,7 Tonnen als Grenze, egal ob Reisemobil mit Anhänger oder PKW mit Wohnwagen. Für Führerscheinbesitzer der alten Klasse 3 gelten 12 Tonnen für Gespanne als Höchstgrenze.

Vorher informieren und Stellplatz buchen


Es gibt keine einheitliche Regelung der Bundesländer in Deutschland. Man muss sich also vorher genau erkundigen, welche Wohnmobile oder Gespanne mit welchem Höchstgewicht von wem und wie gefahren und geparkt werden dürfen. Da die Campingplätze derzeit aber allesamt gut besucht sind, sollte man sich zumindest für den längeren Aufenthalt einen Stellplatz vorab buchen.