Nachdem in den vergangenen Jahren über 45 deutsche Städte eine Umweltzone eingeführt haben, gibt es diese seit 1. März 2011 auch in Leipzig. In diesem Zusammenhang werden 48 Maßnahmen des Luftreinhalteplans umgesetzt. Es gilt, dass nur Fahrzeuge in der Umweltzone fahren dürfen, wenn sie mit einer grünen Plakette ausgestattet sind oder eine Ausnahmegenehmigung vorweisen können. Die Umweltzone umfasst rund 62 Prozent des Leipziger Stadtgebiets.
Die Umweltzone wurde eingeführt, um die Belastung durch Luftschadstoffe, wie Feinstaub und Stickstoffdioxid zu senken. Dadurch werden Fahrzeuge, die einen hohen Emissionswert haben, ausgeschlossen. Gleichzeitig sollen Grenzwerte der EU für Luftschadstoffe eingehalten werden.
Aus touristischer Sicht äußerte sich dazu Volker Bremer, Geschäftsführer der Leipzig Tourismus und Marketing GmbH: „Da die Umweltzone bereits in den meisten deutschen Großstädten eingeführt wurde, haben sich nach unserer Kenntnis die meisten Busreiseveranstalter bereits auf die Thematik eingestellt. Sie informieren sich meist vor einer Anreise in die Stadt über die Rahmenbedingungen. Bisher erreichten uns zu dem Thema auch weniger Anfragen als erwartet. In Kürze wird es in der Tourist Information zusätzlich zu den städtischen Informationen einen touristischen Plan geben, in den die Umweltzone eingezeichnet ist.“
Wer darf die Umweltzone befahren? – Grundsätzlich dürfen Fahrzeuge mit grüner Plakette, Schadstoffgruppe 4, einfahren. Darüber hinaus gibt es Ausnahmeregelungen. Ausnahmen bestehen beispielsweise für den Wirtschaftsverkehr. Zu diesen zählen auch Reisebusse.
Für einen Reisebus muss kein Antrag gestellt werden, sofern mindestens eine gelbe Plakette vorgewiesen werden kann – wobei diese Regelung bis zum 31.12.2014 gültig ist. Eine weitere Ausnahmegruppe sind Fahrzeuge, bei denen es durch Nachrüstung auf Schadstoffgruppe 4 oder Ersatzbeschaffung zu Verzögerungen kommt. Generell müssen Anträge für eine Ausnahmegenehmigung an das Ordnungsamt gerichtet werden. Ohne Plakette und Ausnahmegenehmigung zu fahren stellt eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit einem Bußgeld von 40 Euro und einem Punkt in Flensburg geahndet wird.
Ausführliche Informationen zur Umweltzone bietet die Stadt Leipzig unter www.leipzig.de/de/buerger/umwelt/luft/umweltzone.
|