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Wenn die Reise ins Wasser fällt - Geld zurück oder nicht?


Zwischen der Buchung einer Reise und dem Reiseantritt liegen häufig etliche Monate. Es bleibt also ausreichend Zeit, damit doch etwas schiefgeht und die Reise nicht angetreten werden kann. Aber was können Kunden insgesamt tun, wenn eine Reise, aus welchen Gründen auch immer, nicht stattfindet oder sie sie nicht wahrnehmen können? Dieser Artikel befasst sich mit der Frage.


Leider kommt es immer wieder vor, dass eine Traumreise storniert werden muss - doch unter welchen Umständen gibt es wie viel Geld zurück? Bildquelle: @ Anders Wideskott / Unsplash.com

Rücktrittsgrund liegt beim Reisenden


Grundsätzlich gibt es keine allgemeingültigen Aussagen. Die Grundlage für Rückerstattungen, Umbuchungen und andere Lösungen kann nur dem zugrunde liegenden Vertrag entnommen werden. Pauschaltouristen haben es meist ein wenig einfacher als Individualreisende, da diese jeweils verschiedene Verträge abschließen.

Wenn der Rücktrittsgrund in der Verantwortung des Reisenden ist, so sollte er sich zuerst die Unterlagen anschauen und prüfen, welche Regelungen genannt sind. Zudem gilt:

Rücktritt mit Reiserücktrittsversicherung


Die Reiserücktrittsversicherung wird, wenn sie gewünscht wurde, mit der Reisebuchung abgeschlossen und dient dazu, dass der Reisende das Geld zurückerhält, wenn er von der Reise zurücktreten muss. Es gibt jedoch einiges zu beachten:

  • Rücktrittsgründe - kurzfristige, schwere Erkrankungen, Unfallverletzungen, Impfunverträglichkeit, Schwangerschaft, Jobverlust, betriebsbedingte Kündigung und Sachschäden an Eigentum sind die klassischen Rücktrittsgründe, die stets versichert sind. Insgesamt gibt es 20 Gründe, die allerdings zusätzlich mit in die Versicherung inkludiert werden müssen.

  • Unerwartetes Ereignis - grundsätzlich muss der Grund, aus dem storniert wird, unerwartet in Erscheinung treten. Die schwere Krankheit darf somit nicht schon bei der Buchung bekannt gewesen sein. Dies müssen Reisende tatsächlich beweisen.

  • Krankheit des Mitreisenden - dies ist häufig ein Streitfall. Denn es gibt keine einheitliche Regelung, ob ein Rücktritt möglich ist, wenn der Mitreisende gerechtfertigt zurücktritt. Beim Abschluss sollte schon auf den Kreis der Risikopersonen geachtet werden, denn dieser entscheidet, wann man selbst zurücktreten darf.


Da sich die Versicherungen voneinander unterscheiden, ist der Blick in den Versicherungsvertrag immer der erste Gang. Nun folgt der Kontakt zur Versicherung und die Nachfrage, auf welchem Wege die Belege einzureichen sind. Ob eine Kostenzusage abgewartet werden muss, ist fallweise zu entscheiden. Wer die gesamte Reise bereits bezahlt hat, der erhält das Geld ohnehin rückwirkend zurück und kann somit eher stornieren. Steht noch eine Restzahlung bei Reiseantritt aus, kommt es auf die persönliche Situation und die Zeitdauer bis zur Reise an.

Rücktritt ohne Reiserücktrittsversicherung


Letztendlich ist es natürlich immer möglich, einen Rücktritt von der Reise zu vollziehen, indem die Reise gar nicht angetreten wird. In diesem Fall gibt es natürlich kein Geld zurück. Aber welche Chancen auf eine Erstattung, wenigstens teilweise, haben Reise ohne eine entsprechende Versicherung?

  • Offizielle Warnungen – gibt das Auswärtige Amt eine Warnung aufgrund höherer Gewalt für das Reiseziel heraus, ist eine kostenlose Stornierung immer möglich. Zu der höheren Gewalt gehören Naturkatastrophen, Terroranschläge, politische Unruhen, Seuchen etc.

  • Andere Gründe – wer die Reise etliche Monate im Voraus gebucht hat, der hat zwischendurch oft die Möglichkeit, zu stornieren und wenigstens einen Teilbetrag zurückzuerhalten. Doch auch nun zählen triftige Gründe: Schwangerschaft (die nach der Buchung entstand), schwere Krankheiten, Unfälle. Wichtig ist, die Reise so früh, wie nur möglich zu stornieren. Da dem Veranstalter nun noch die Chance bleibt, die Reise neu zu vergeben, zeigt er sich wahrscheinlich kulanter.


Dies gilt wieder nur für Pauschalreisende. Wie hoch die Kosten für die Stornierung sind, ist nicht klar definiert. Der Veranstalter darf jedoch nur die Kosten erheben, die nach der Stornierung entstehen. Einen Teil der Reisekosten erhält der Reisende also immer zurück. Umso näher der Start der Reise rückt, desto höher werden allerdings die Stornokosten.

Individualtouristen, die ihren Flug stornieren möchten, haben es übrigens wenigstens in diesem Punkt einfach:

  • Stornierung - sie oder eine Umbuchung ist immer möglich. Selbst Flüge, die nicht aktiv storniert wurden, können nachträglich ausgeglichen werden.

  • Erstattung - Steuern, Gebühren und Zuschläge können bis zu drei Jahren nach Flugzeitpunkt eingefordert werden.

  • Recht - es ist diesbezüglich unerheblich, was in den AGB der Airline steht, die Gebühren, Steuern und Zuschläge müssen immer erstattet werden.

Bei den gebuchten Unterkünften muss der Reisende selbst verhandeln. Manchmal gibt es eine Rückerstattung, manchmal nicht. Grundlage für diese ist wieder der Vertrag.

Reisegrund liegt bei Veranstalter


Auch der Veranstalter kann dafür verantwortlich sein, dass ein Urlauber nicht seinen Urlaub antreten möchte. Diesbezüglich gab es in den vergangenen Jahren etliche Klagen und die Gerichte haben recht eindeutig entschieden. Allgemein gilt:

  • Veränderung – bucht der Veranstalter eigenmächtig ein anderes Hotel, ändert er die Flugzeiten oder Reiseinhalte, streicht oder ändert das integrierte Besuchsprogramm, so kann der Reisende kostenlos die Reise stornieren. Bezüglich der Flugzeitenänderung werden allerdings markante Änderungen zur Grundlage genommen.

  • Preiserhöhung – sollte sich der Reisepreis um mehr als fünf Prozent erhöhen, kann ebenfalls kostenlos zurückgetreten werden. Sobald der Reisende hiervon erfährt, muss er direkt kündigen. Mit Kenntnisnahme der Preiserhöhung beginnt die Frist des Sonderkündigungsrechts.


Ein Reisender ist übrigens nach der Stornierung nicht dazu verpflichtet, einen eventuell angebotenen Gutschein anzunehmen. Er kann immer auf die Rückerstattung seines Reisepreises, beziehungsweise des Anteils in bar bestehen.

Wie storniere ich den Vertrag?


Reiseverträge müssen nicht schriftlich per Post gekündigt werden. Es genügt eine E-Mail, diese sollte jedoch mit einer Lesebestätigung versandt werden.


Bei Flugreisen lassen sich die Nebenkosten vor dem Flugantritt immer zurückholen. Bildquelle: @ Nils Nedel / Unsplash.com

Fazit – die Erstattung ist kompliziert


Eine Reise zu stornieren, ist jederzeit möglich und hängt von keinen Gründen oder Voraussetzungen ab. Die eigentliche Frage ist nur, wie und wann es eine Erstattung gibt. Selbst mit einer Reiserücktrittsversicherung ist dies nicht immer einfach. Eine pauschale Aussage kann nur schwer getroffen werden, da vieles in den Verträgen der Versicherung und der Veranstalter geregelt ist.
Ein Grundsatz ist: Ohne eine Reiserücktrittsversicherung muss so früh, wie nur möglich, storniert werden. Bei einer Rücktrittsversicherung ist der Reisende in der Beweislast und muss belegen, dass er einen der Stornierungsgründe erfüllt.
          
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