Wenn die Reise ins Wasser fällt - Geld zurück oder nicht?
Zwischen
der Buchung einer Reise und dem Reiseantritt liegen häufig
etliche
Monate. Es bleibt also ausreichend Zeit, damit doch etwas schiefgeht
und die Reise nicht angetreten werden kann. Aber was können
Kunden
insgesamt tun, wenn eine Reise, aus welchen Gründen auch
immer,
nicht stattfindet oder
sie
sie nicht wahrnehmen können?
Dieser Artikel befasst sich mit der Frage.
Leider kommt es immer wieder vor, dass eine Traumreise storniert werden muss - doch unter welchen Umständen gibt es wie viel Geld zurück? Bildquelle: @ Anders Wideskott / Unsplash.com
Rücktrittsgrund
liegt beim Reisenden
Grundsätzlich
gibt es keine allgemeingültigen Aussagen. Die Grundlage
für
Rückerstattungen, Umbuchungen und andere Lösungen
kann nur dem
zugrunde liegenden Vertrag entnommen werden. Pauschaltouristen haben
es meist ein wenig einfacher als Individualreisende, da diese jeweils
verschiedene Verträge abschließen.
Wenn
der Rücktrittsgrund in der Verantwortung des Reisenden ist, so
sollte er sich zuerst die Unterlagen anschauen und prüfen,
welche
Regelungen genannt sind. Zudem gilt:
Rücktritt
mit Reiserücktrittsversicherung
Die
Reiserücktrittsversicherung wird, wenn sie gewünscht
wurde, mit der
Reisebuchung abgeschlossen und dient dazu, dass der Reisende das Geld
zurückerhält, wenn er von der Reise
zurücktreten muss. Es gibt
jedoch einiges zu beachten:
- Rücktrittsgründe
- kurzfristige, schwere Erkrankungen, Unfallverletzungen,
Impfunverträglichkeit, Schwangerschaft, Jobverlust,
betriebsbedingte Kündigung und Sachschäden an
Eigentum sind die klassischen Rücktrittsgründe, die
stets versichert sind. Insgesamt gibt es 20 Gründe, die
allerdings zusätzlich mit in die Versicherung inkludiert
werden müssen.
- Unerwartetes Ereignis -
grundsätzlich muss der Grund, aus dem storniert wird,
unerwartet in Erscheinung treten. Die schwere Krankheit darf somit
nicht schon bei der Buchung bekannt gewesen sein. Dies müssen
Reisende tatsächlich beweisen.
- Krankheit des Mitreisenden -
dies ist häufig ein Streitfall. Denn es gibt keine
einheitliche Regelung, ob ein Rücktritt möglich ist,
wenn der Mitreisende gerechtfertigt zurücktritt. Beim
Abschluss sollte schon auf den Kreis der Risikopersonen geachtet
werden, denn dieser entscheidet, wann
man selbst zurücktreten
darf.
Da
sich die Versicherungen voneinander unterscheiden, ist der Blick in
den Versicherungsvertrag immer der erste Gang. Nun folgt der Kontakt
zur Versicherung und die Nachfrage, auf welchem Wege die Belege
einzureichen sind. Ob eine Kostenzusage abgewartet werden muss, ist
fallweise zu entscheiden. Wer die gesamte Reise bereits bezahlt hat,
der erhält das Geld ohnehin rückwirkend
zurück und kann somit eher
stornieren. Steht noch eine Restzahlung bei Reiseantritt aus, kommt
es auf die persönliche Situation und die Zeitdauer bis zur
Reise an.
Rücktritt
ohne Reiserücktrittsversicherung
Letztendlich
ist es natürlich immer möglich, einen
Rücktritt von der Reise zu
vollziehen, indem die Reise gar nicht angetreten wird. In diesem Fall
gibt es natürlich kein Geld zurück. Aber welche
Chancen auf eine
Erstattung, wenigstens teilweise, haben Reise ohne eine entsprechende
Versicherung?
- Offizielle Warnungen
– gibt das Auswärtige Amt eine Warnung aufgrund
höherer Gewalt für das Reiseziel heraus, ist eine
kostenlose Stornierung immer möglich. Zu der höheren
Gewalt gehören Naturkatastrophen, Terroranschläge,
politische Unruhen, Seuchen etc.
- Andere Gründe
– wer die Reise etliche Monate im Voraus gebucht hat, der hat
zwischendurch oft die Möglichkeit, zu stornieren und
wenigstens einen Teilbetrag zurückzuerhalten. Doch auch nun
zählen triftige Gründe: Schwangerschaft (die nach der
Buchung entstand), schwere Krankheiten, Unfälle. Wichtig ist,
die Reise so früh, wie nur möglich zu stornieren. Da
dem Veranstalter nun noch die Chance bleibt, die Reise neu zu vergeben,
zeigt er sich wahrscheinlich kulanter.
Dies
gilt wieder nur für Pauschalreisende. Wie hoch die Kosten
für die
Stornierung sind, ist nicht klar definiert. Der Veranstalter darf
jedoch nur die Kosten erheben, die nach der Stornierung entstehen.
Einen Teil der Reisekosten
erhält
der Reisende also immer zurück.
Umso näher der Start der Reise rückt, desto
höher werden
allerdings die Stornokosten.
Individualtouristen,
die ihren Flug stornieren möchten, haben es übrigens
wenigstens in
diesem Punkt einfach:
- Stornierung - sie oder eine
Umbuchung ist immer möglich. Selbst Flüge, die nicht
aktiv storniert wurden, können nachträglich
ausgeglichen werden.
- Erstattung - Steuern,
Gebühren und Zuschläge können bis zu drei
Jahren nach Flugzeitpunkt eingefordert werden.
- Recht - es ist
diesbezüglich unerheblich, was in den AGB der Airline steht,
die Gebühren, Steuern und Zuschläge müssen
immer erstattet werden.
Bei
den gebuchten Unterkünften muss der Reisende selbst
verhandeln.
Manchmal gibt es eine Rückerstattung, manchmal nicht.
Grundlage für
diese ist wieder der Vertrag.
Reisegrund
liegt bei Veranstalter
Auch
der Veranstalter kann dafür verantwortlich sein, dass ein
Urlauber
nicht seinen Urlaub antreten möchte. Diesbezüglich
gab es in den
vergangenen Jahren etliche Klagen und die Gerichte haben recht
eindeutig entschieden. Allgemein gilt:
- Veränderung
– bucht der
Veranstalter eigenmächtig ein anderes Hotel, ändert
er die Flugzeiten oder Reiseinhalte,
streicht oder ändert das integrierte Besuchsprogramm, so kann
der Reisende kostenlos die Reise stornieren. Bezüglich der
Flugzeitenänderung werden allerdings markante
Änderungen zur Grundlage genommen.
- Preiserhöhung
– sollte sich der Reisepreis um mehr als fünf
Prozent erhöhen, kann ebenfalls kostenlos
zurückgetreten werden. Sobald der Reisende hiervon
erfährt, muss er direkt kündigen. Mit Kenntnisnahme
der Preiserhöhung beginnt die Frist des
Sonderkündigungsrechts.
Ein
Reisender ist übrigens nach der Stornierung nicht dazu
verpflichtet,
einen eventuell angebotenen Gutschein anzunehmen. Er kann immer auf
die Rückerstattung seines Reisepreises, beziehungsweise des
Anteils
in bar bestehen.
Wie
storniere ich den Vertrag?
Reiseverträge
müssen nicht schriftlich per Post gekündigt werden.
Es genügt eine
E-Mail, diese sollte jedoch mit einer Lesebestätigung versandt
werden.
Bei Flugreisen lassen sich die Nebenkosten vor dem Flugantritt immer zurückholen. Bildquelle: @ Nils Nedel / Unsplash.com
Fazit
– die Erstattung ist kompliziert
Eine
Reise zu stornieren, ist jederzeit möglich und hängt
von keinen
Gründen oder Voraussetzungen ab. Die eigentliche Frage ist
nur, wie
und wann es eine Erstattung gibt. Selbst mit einer
Reiserücktrittsversicherung ist dies nicht immer einfach. Eine
pauschale Aussage kann nur schwer getroffen werden, da vieles in den
Verträgen der Versicherung und der Veranstalter geregelt ist.
Ein
Grundsatz ist: Ohne eine Reiserücktrittsversicherung muss so
früh,
wie nur möglich, storniert werden. Bei einer
Rücktrittsversicherung
ist der Reisende in der Beweislast und muss belegen, dass er einen
der Stornierungsgründe erfüllt.