Mit medizinischem Cannabis reisen - das müssen Patienten beachten
Wer
als Cannabispatient Ländergrenzen
überschreitet, muss einiges beachten! (Foto von Terrance
Barksdale von Pexels)
Seit
im Jahre 2017
Cannabis in Deutschland auf Rezept
verschrieben werden darf, kommen immer mehr Patienten in den Vorzug
dieser
Behandlung. Wer in dieser Situation eine Städtereise nach Paris,
New York, Tokio oder London plant, sollte daran denken, dass Cannabis
auch für
medizinische Zwecke in vielen Ländern als Droge gilt, die mit
unterschiedlichen
Sanktionen belegt werden kann. Cannabis als Medizin geht auf Reisen
In einigen Staaten gibt es Regelungen, die den Sachverhalt akzeptieren, dass Cannabis als Arznei mitgeführt wird. Vor allem trifft das auf den europäischen Raum zu.
In außereuropäischen Ländern gelten die gesetzlichen Bestimmungen des Zielortes, die es zu beachten gilt. Die Reisen müssen deshalb gut vorbereitet werden. Reisen als Cannabis Patient ist mit bürokratischem Aufwand verbunden!
Reisen in Mitgliedsstaaten des Schengen Abkommens
Für Reisen innerhalb des Schengen-Raums ist Artikel 75 des Schengener Durchführungsübereinkommens für Betäubungsmittel maßgeblich. Danach ist es erlaubt, mit einer vom behandelnden Arzt mitgeführten Bescheinigung in andere Länder der Schengener Vertragsstaaten einzureisen.
Die Bescheinigung muss von der zuständigen Gesundheitsbehörde des jeweiligen Bundeslandes, in dem der Wohnort des Patienten liegt, vor Antritt der Reise auf der Grundlage der ärztlichen Verschreibung beglaubigt werden. Das Papier ist für höchstens 30 Tage gültig. Jedes verschriebene Medikament bedarf einer gesonderten Genehmigung. Bei Flugreisen müssen die betreffenden Unterlagen und das Medikament im Handgepäck mitgeführt werden.
Länder außerhalb der EU
Für Reisen in Länder außerhalb des europäischen Einzugsgebietes gibt es keine international harmonisierten Regelungen. Die Bundesopiumstelle als maßgebliche Institution rät deshalb, nach den Vorgaben des Internationalen Suchtstoffkontrollamtes (INCB) vorzugehen. Das bedeutet, dass sich der Patient vom verschreibenden Arzt eine mehrsprachige Bescheinigung ausstellen lässt. Auf dieser müssen Einzel- und Tagesdosierungen, die Wirkstoffbezeichnung und die Dauer der Reise exakt aufgeführt werden. Auch diese Bescheinigung bedarf einer Beglaubigung der Landesgesundheitsbehörde.
Zudem wird den Betreffenden ans Herz gelegt, sich vor dem Antritt der Reise über die Rechtslage im Zielland kundig zu machen. Oft wird zusätzlich eine Importgenehmigung benötigt. Manche Staaten schränken die Menge ein oder verbieten eine Mitnahme von bestimmten Medikamenten generell. Deshalb sollte vor der Reise mit der jeweiligen diplomatischen Vertretung in Deutschland telefonisch oder per E-Mail in Kontakt getreten werden. Wenn eine Mitnahme nicht erlaubt ist, besteht auch die Möglichkeit, sich die betreffenden Medikamente von einem Arzt im Reiseland verschreiben zu lassen.
In diesen Ländern ist Cannabis legal
Die Legalisierung von Cannabis schreitet weltweit voran, gleicht aber noch einem Flickenteppich. Dies betrifft natürlich auch das Reisen für Cannabis Patienten, denn in manchen Destinationen ist Cannabis nun legal käuflich zu erwerben. Bis 2013 galt das Dogma des Cannabisverbotes weltweit. Dann beschloss das Parlament in Uruguay, Cannabis unter staatlicher Ägide zu kontrollieren. Damit bekam die Front erste Risse, vor allem, als die US-amerikanischen Bundesstaaten Colorado und Washington nachzogen. Kurz darauf schlossen sich Alaska und Oregon an. Inzwischen ist auch das mächtige Kalifornien diesem Kreis beigetreten und in Kanada und Peru fielen alle Einschränkungen bezüglich des Besitzes und Konsums.
In den Niederlanden dagegen wird Cannabis nur straffrei geduldet und fällt somit unter die Regelungen des Schengen-Raumes. In Spanien bleibt der Konsum und Verkauf verboten, allerdings ist in der Provinz Katalonien mit der Hauptstadt Barcelona der private Gebrauch erlaubt. In Portugal und Tschechien wird bei kleinen Mengen von einer Strafverfolgung abgesehen und in der Schweiz wird dasselbe als Ordnungswidrigkeit behandelt. Auch in Australien, Südafrika und Thailand wurde das Verbot aufgeweicht.
Die Reise mit medizinischem Cannabis muss gut vorbereitet werden
Auch wenn der Aufwand für die benötigten Bescheinigungen ein Hindernis darstellt, ist zu empfehlen, sich daranzuhalten und als Cannabis Patient die Planung seiner Reise ins Ausland frühzeitig zu beginnen, um nicht einer Geldstrafe oder Strafverfolgung im Zielland ausgesetzt zu sein.
Dies gilt auch für Länder, die die Thematik vornehmlich freizügiger als der deutsche Staat behandeln. Die Regelungen sind ziemlich neu und oft noch nicht in untere Entscheidungsebenen umgesetzt. Nicht selten handeln niedere Beamte in den Einreiseorten und Grenzübergängen noch nach den alten Gepflogenheiten.