Gelten die Haftpflichtversicherungen auch im Urlaub?

Schnell ist im Urlaub oder bei einem längeren Auslandsaufenthalt ein Missgeschick passiert. Jeden kann es treffen und öfter geht es schneller als gedacht. Dann stellt sich natürlich die Frage: Gilt die Privathaftpflichtversicherung auch im Ausland? Schließlich können Schäden mit hohen Kosten nicht nur zu Hause passieren. Gerade auf Reisen, wenn man sich in der Umgebung nicht so gut auskennt, kann es schnell vorkommen. Daher informieren wir Sie im Folgenden darüber, wann Ihre Haftpflichtversicherung im Ausland gilt und worauf Sie dabei achten sollten.

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Missgeschicke können auch im Urlaub passieren


Der Urlaub soll eigentlich die schönste Zeit des Jahres werden: Entspannung, Abwechslung vom Alltag und neue Eindrücke. Längere Auslandsaufenthalte dienen häufig dazu, eine fremde Kultur kennenzulernen und den eigenen Horizont zu erweitern. Vor allem bei jungen Erwachsenen sind diese längeren Reisen sehr beliebt. Je länger man im Ausland bleibt, desto höher wird jedoch auch die Wahrscheinlichkeit, dass Ihnen ein Missgeschick passiert. Gelöste Stimmung und eine fremde Umgebung sorgen dafür, dass schnell mal ein Weinglas auf dem Teppich ausläuft oder dieser auf andere Weise verschmutzt wird.

Gerade in Ferienwohnungen stellt sich nun die Frage, wie man mit dem Missgeschick umgeht. Am einfachsten ist es natürlich den Teppich mit Hausmitteln reinigen, sodass die Haftpflichtversicherung erst gar nicht in Anspruch genommen werden muss. Schnell und einfach lassen sich Missgeschicke dadurch kaschieren. Trotzdem ist die Privathaftpflicht im Ausland eine der wichtigsten Versicherungen.

Ist die Haftpflichtversicherung auch im Ausland gültig?


In der Regel gilt die Haftpflichtversicherung auch in anderen Ländern. Es sind keine speziellen Versicherungen nur für das Ausland erforderlich, im Vergleich zur Krankenversicherung. Jedoch lohnt sich, insbesondere bei einem längeren Aufenthalt, der Blick in die Versicherungsbedingungen. Teilweise sind nur kürzere Reisen abgedeckt. Viele Versicherungen begrenzen die Gültigkeit im Ausland, auf eine Dauer von maximal sechs Monaten. Schauen Sie vor einer längeren Reise also kurz in die Geschäftsbedingungen Ihrer Haftpflichtversicherung, um auf der sicheren Seite zu sein.

Geliehene Sachen in Haftpflichtversicherung einschließen


Wenn Sie ein Ferienhaus oder eine Ferienwohnung bewohnen, dann sollten in Ihrer Haftpflichtversicherung auch Schäden an geliehenen Sachen und Einrichtungen eingeschlossen sein. Aber auch Schäden an der Einrichtung des Hotels oder des Ferienhauses müssen nicht selbst bezahlt werden, wenn geliehene Sachen in der Haftpflichtversicherung mit einbezogen werden.

Gilt der Versicherungsschutz auch für Kinder?


Für Kinder und Jugendliche gilt teilweise die Haftpflichtversicherung der Eltern. Vor allem, wenn diese den Status Schüler oder Student haben. Sind diese berufstätig, dann wird auch eine eigene Haftpflichtversicherung benötigt. Das gilt bereits direkt nach dem Abschluss der Ausbildung.

Was ist bei einem längeren Auslandsaufenthalt?


Wie bereits gesagt, sind einige Haftpflichtversicherungen zeitlich begrenzt. Längere Aufenthalte im Ausland werden dann nicht mehr abgedeckt. Es gibt jedoch auch ortsabhängige Haftpflichtversicherung, welche lediglich innerhalb der EU gelten. Gerade bei einem Auslandsstudium oder Work and Travel, sollten Sie jedoch darauf achten, dass Sie weltweit abgesichert sind. Junge Studenten sind jedoch noch Familienhaftpflichtversichert, weshalb die Eltern die eigene Versicherung anpassen müssen.

Wie verhält man sich im Schadensfall richtig?


Wenn es im Ausland zu einem Schaden kommt, dann sollten Sie zunächst einen kühlen Kopf bewahren. Tauschen Sie mit allen Beteiligten Ihre Daten aus und ziehen Sie Zeugen heran. Dokumentieren Sie den Schaden durch Fotos und notieren Sie detailliert, wie es dazu kam. Der Fall sollte möglichst schnell der eigenen Versicherung gemeldet werden. Wenn Schwierigkeiten bezüglich der Verständigung auftreten, dann suchen Sie jemanden, der übersetzt. So lässt sich eine Eskalation vermeiden. Wenn Sie Rechnungen von einem Geschädigten erhalten, dann sollten Sie diese nicht bezahlen, sondern zunächst an den Versicherer weitergeben. Dieser prüft für Sie, ob die Forderungen rechtmäßig sind.

Insbesondere vor einem längeren Auslandsaufenthalt sollten Sie klären, ob die Haftpflichtversicherung gilt. Das gilt auch, wenn Sie außerhalb der EU unterwegs sind. Dann sind Sie rundum gut abgesichert und profitieren von einem soliden Schutz.