Einreise in die USA - mit elektronischer Reisegenehmigung ganz einfach

Bild von budastock - Bigstockphoto Hinter dem großen Teich liegt das Land der großen Träume. Die USA gehören zu den beliebtesten Reisezielen und viele Deutsche wünschen sich, einmal im Leben die Welt der Amerikaner zu erobern. Doch während für die Einreise in Europa ein Pass ausreicht, braucht es für die Einreise in die USA eine Genehmigung. Seit 2009 ist es erforderlich, dass eine sogenannte ESTA-Einreisegenehmigung vorgelegt wird, wenn Sie einen Urlaub in den USA planen. Doch woher bekommen Sie diese und welche Gründe könnten es verhindern?

Die ESTA-Einreisegenehmigung für Urlauber


Um aus privaten oder auch geschäftlichen Gründen einen Aufenthalt in den USA zu organisieren, brauchen Sie eine ESTA elektronische Einreisegenehmigung. Diese macht es möglich, dass Sie auf die Beantragung eines Visums verzichten können und damit die Wartezeit deutlich verkürzen. Das Visa Waiver Programm, auf dem auch die ESTA beruht, wird nicht nur in den USA, sondern auch in Chile, Australien und zahlreichen anderen Ländern dieser Welt genutzt.

Ein ESTA kann aus verschiedenen Gründen für die USA erteilt werden. Darunter fallen Urlaube, Freundesbesuche, medizinische Behandlungen, Geschäftstreffen oder der Besuch von Lieferanten und Geschäftspartnern. Sie erhalten hingegen kein ESTA, wenn Sie eine Ausbildung oder ein Studium in den USA wahrnehmen möchten. Auch wenn Sie in ein amerikanisches Unternehmen investieren möchten, für journalistische Tätigkeiten unterwegs sind oder ein Beschäftigungsverhältnis unterhalten, wird regelmäßig kein ESTA erteilt.

Arbeiten mit einem ESTA


In den USA arbeiten ist mit einem ESTA grundsätzlich nicht gestattet, mit einer Ausnahme. Sofern Sie kein Beschäftigungsverhältnis eingehen und für maximal 90 Tage arbeiten, ist die Einreise möglich. Bedingung ist aber, dass die entlohnende Person ihren Firmensitz nicht in den USA unterhält. Unter diesen Umständen können Sie den Aufenthalt als Geschäftsreise verbuchen.

Die Bedingungen für die Einreise mit dem ESTA


19,5 Millionen internationale Touristen reisen jährlich in die USA. Ein Großteil davon reist mit einem ESTA. Dieses ist 90 Tage gültig und schließt Aufenthalte in der Karibik, in Mexiko oder in Kanada mit ein. Es ist Bedingung, dass Sie schon bei der Einreise ein Ticket für Ihre Rückreise haben. Nach der Einreise mit einem ESTA ist es Ihnen nicht erlaubt, eine Aufenthaltserlaubnis zu beantragen, einen Visumsantrag zu stellen oder die Aufenthaltsdauer zu verlängern. Außerdem dürfen Sie nicht mit dem eigenen Schiff oder dem eigenen Flugzeug in die USA reisen.

Ihr Reisepass muss in einem Land ausgestellt worden sein, welches ebenfalls im Visa Waiver Programm teilnimmt. Deutschland gehört, ebenso wie Österreich und die Schweiz, dazu. Die Gültigkeit Ihres Reisepasses muss mindestens so lange dauern, wie der Aufenthalt in den USA. Um einen ESTA-Antrag stellen zu können, ist ein elektronischer Reisepass erforderlich, der über einen digitalen Chip verfügt.

In Deutschland werden bereits seit 2005 nur noch elektronische Reisepässe ausgestellt. Für die Beantragung eines ESTA sind demnach alle Reisepässe, die nach 2005 in Deutschland oder nach 2009 in Österreich ausgestellt wurden, gültig. Ersatzpapiere, die beim Verlust des eigentlichen Passes beantragt werden können, verfügen nicht über einen Chip und machen die Beantragung eines ESTA unmöglich. Sie haben dann nur die Alternative auf klassischem Weg ein Visum zu beantragen.