Es gibt viele verschiedene Gründe, sich einen Untermieter zu suchen. Das Praktikum in der anderen Stadt, längere Reisen oder berufliche Projekte verlangen zeitweise nach einem anderen Wohnort. Warum also nicht die Wohnung oder das WG-Zimmer untervermieten? Worauf dabei geachtet werden muss, erfahrt Ihr hier.
Rechtliche Grundlagen: Darf ich meine Wohnung einfach untervermieten?
Um eine Wohnung oder ein Zimmer untervermieten zu können, muss vorab die
Erlaubnis des Vermieters eingeholt werden. Dies erfolgt am besten schriftlich. Der Vermieter ist verpflichtet, eine Zustimmung zu erteilen, wenn die Wohnung dadurch nicht überfüllt wird oder konkrete Einwände gegen den Untermieter als Person bestehen. Eine unbegründete Ablehnung ist jedoch nicht möglich. Der Mieter hat in diesem Fall das
Recht auf eine Sonderkündigung. Wer jedoch unerlaubt untervermietet, muss mit einer fristlosen Kündigung rechnen. In den meisten Fällen ist es jedoch recht unproblematisch, die Erlaubnis des Vermieters einzuholen.
Den richtigen Untermieter finden
Bei der Wahl eines Untermieters kommt es auch auf Sympathien an. | istock.com/AntonioGuillem
Die eigene Wohnung oder das sorgfältig eingerichtete WG-Zimmer möchte man sicherlich nicht jedem überlassen. Daher sollte es der erste Schritt bei der Suche nach einem Untermieter sein, sich im eigenen Bekanntenkreis umzuhören. Oftmals wird man dort bereits fündig. Schließlich gibt es ebenso viele gute Gründe, eine Untermiete zu suchen, wie eine Untermiete anzubieten. Für einzelne Zimmer lohnt es sich zudem, bei Kollegen und Kommilitonen nachzufragen.
Bleibt die Suche hier erfolglos lassen sich kostenlose Internetplattformen oder die Kleinanzeigen nutzen, um das eigene Gesuch öffentlich zu machen. Ein ansprechender, kreativer Text kann hierbei helfen. Mögliche Bewerber sollten auf jeden Fall zu einem persönlichen Gespräch eingeladen werden, um die Person besser kennenzulernen und einen umfassenden Eindruck zu erhalten. Handelt es sich um ein Zimmer in einer Wohngemeinschaft, sollten hierfür
auch die restlichen Mitbewohner anwesend sein, da auch das zwischenmenschliche Zusammenleben stimmen muss. Ein gepflegter Eindruck und festes Einkommen ist bereits immer ein gutes Zeichen, aber natürlich kommt es bei der Wahl eines Untermieters auch auf Sympathien an. Hier darf ruhig nach Bauchgefühl entschieden werden.
Der Untermietvertrag: Basis für ein gelungenes Mietverhältnis
Der Untermietvertrag: Basis für ein gelungenes Mietverhältnis | © istock.com/wakila
Ist erstmal der passende Untermieter gefunden, geht es nun darum, einen Untermietvertrag aufzusetzen, der alles besiegelt. Auf eine mündliche Absprache sollte sich hier nicht verlassen werden, ein Vertrag schützt schließlich beide Seiten. Er sollte enthalten:
- Name des Untermieters und des Hauptmieters
- genaue Bezeichnung der Wohnung
- zu zahlende Miete, Nebenkosten sowie die Kaution
- Beginn und Ende des Mietverhältnisses (bei begrenzten Mieten)
- Bezugnahme auf den Hauptmietvertrag (Wer übernimmt Kosten für Schönheitsreparaturen?)
- Vereinbarung der genutzten Wohnungsbereiche
Hierfür kann man gerne auf verschiedene Vorlagen zurückgreifen und diese im Notfall ergänzen. Der Mietvertrag stellt sicher, dass Rechte und Pflichten beider Seiten gewahrt werden. So kann man sich getrost Untermieter für
die nächste große Reise oder das Auslandssemester suchen.