Ohne-Reisepass-in-den-Urlaub
Kurz vor der Abreise kann
schnell
etwas vergessen werden. Bemerken Reisende aber erst am Flughafen oder
vor der Abfahrt, dass der wichtige Reisepass fehlt, bricht schnell
Panik aus. Mit einigen Tipps kann der Urlaub noch gerettet werden.
Für viele bedeuten
Urlaubsvorbereitungen vor allem Stress. Die Auswahl der richtigen
Urlaubsbekleidung, das Packen der Koffer und die
Zusammenstellung
wichtiger Reiseunterlagen lassen das Stresslevel
sprunghaft ansteigen. Dass kurz vor Abreise trotz allen
Überlegungen
etwas vergessen wird, ist nachvollziehbar. Fällt Reisenden am
Flughafen auf, dass der Pass fehlt, ist die Verzweiflung
groß. In
den meisten Fällen kann hier aber die Bundespolizei helfen.
Ausstellen eines
vorläufigen Passes
Die Bundespolizei kann Betroffenen
innerhalb kurzer Zeit einen sogenannten Passersatz ausstellen, der
dann auch für die bevorstehende Reise genutzt werden kann.
“Mit
dem Passersatz können Urlauber problemlos in andere
Mitgliedsstaaten
der EU einreisen.”, wie Experten von
TRAVELSPRING
erklären. Eine Ausnahme macht hier lediglich
Rumänien. Das
osteuropäische Land erkennt den Passersatz leider nicht als
Freizügigkeitsberechtigung an.
Mit dem Passersatz sind auch Reisen
nach Norwegen und San Marino möglich. Zudem wird das Dokument
von
Algerien, Andorra und Liechtenstein anerkannt. Selbst in Albanien
steht einer sicheren Einreise nichts im Weg. Für die
Ausstellung des
Passersatzes müssen die betroffenen Urlauber nachweisen
können,
dass sie tatsächlich die Person sind, die sie angeben. Es wird
also
zumindest ein weiteres persönliches Dokument
benötigt. Hierbei kann
es sich um einen Personalausweis oder auch einen abgelaufenen
Reisepass handeln.
Abgelaufenen
Reisepass zum Flughafen mitnehmen
Wird ein neuer Reisepass benötigt,
weil der Alte abgelaufen ist, sollte dieser immer mitgenommen werden.
Es gibt einige Länder außerhalb der EU, die die
Einreise
mit dem Ersatzausweis nur zulassen, wenn auch der
abgelaufene Reisepass vorgezeigt werden kann. Hierzu gehören
beispielsweise die Schweiz als Nachbarland, aber auch Kanada und
Südkorea. Selbst auf Sri Lanka und in Tunesien ist eine
Einreise nur
mit dieser Kombination möglich. Gleiches gilt für die
Länder
Nigeria, die Malediven und auch Montenegro.
Es ist übrigens den Ländern selbst
überlassen, ob Sie den vorläufigen Pass als solchen
anerkennen oder
nicht. Eine Verpflichtung hierzu gibt es. Ebenso steht es den
Ländern
frei, weitere Bedingungen für die Einreise festzulegen, um
sich auch
wirklich als die betreffende Person auszuweisen.
Nicht zu spät am
Flughafen sein
Grundsätzlich sollten Urlauber den Weg
zum Flughafen nicht zu spät auf sich nehmen, sodass vor Ort
noch
einmal ausreichend Zeit vorhanden ist, um alle Unterlagen zu
prüfen.
Wenn nämlich erst beim Security-Check auffällt, dass
der Ausweis
fehlt, muss der Flug meistens verschoben werden. Grund ist der
nahende Abflug. In der Regel kann die Bundespolizei nicht in dieser
kurzen Zeit das gewünschte Ersatzdokument ausstellen.
Nach dem Urlaub sollte dann zudem
schnellstmöglich ein neuer gültiger Reisepass
bestellt werden. Die
Beantragung erfolgt immer über das zuständige
Einwohnermeldeamt des
Wohnortes. Bearbeitung und Ausstellung des neuen Passes dauern meist
mehrere Wochen. Der vorläufige Reisepass ist an seinem
grünen
Einband deutlich als solcher erkennbar. Seine Gültigkeit ist
begrenzt. So kann er maximal ein Jahr verwendet werden. Wer in die
USA einreisen will, braucht übrigens immer den richtigen Pass.
Die
Vereinigten Staaten von Amerika erkennen diese alternative
Lösung
nicht an.