Mit dem Auto in den Urlaub fahren. © istock.com/Ivanko_Brnjakovic
Die Grüne Karte existiert immer noch, auch wenn sie in Europa eigentlich gar nicht mehr benötigt wird. Für Reisende mit dem eigenen Auto gibt es im Folgenden einige Tipps zur Sachlage bezüglich der KFZ-Versicherung.
Europa-Reisen normalerweise ganz unkompliziert
Das Frühjahr ist
die Zeit der Städtereisen. Und das häufig ganz ohne Flug oder Zugticket: Mit dem eigenen Auto ist man spontan und ungebunden unterwegs, die Route kann beliebig angepasst werden und man ist keinem fremden Zeitplan unterworfen. Doch um die Reise entspannt genießen zu können, sollte im Vorfeld an alles gedacht werden. Dies gilt insbesondere für
die Versicherung während der Reise. Dabei hilft zunächst die Nachfrage beim aktuellen Versicherer, inwiefern der Versicherungsschutz auch das Ausland abdeckt. Meistens ist die Versicherung an bestimmte Bedingungen geknüpft, etwa, dass das Auto im Ausland immer abgeschlossen sein muss, da der Schutz ansonsten nicht greift.
Grüne Karte: Wo ist sie noch nötig?
Entscheidend ist außerdem das Reiseziel. So gilt die deutsche Haftpflichtversicherung in sämtlichen europäischen Ländern sowie in europäischen Hoheitsgebieten wie den Kanaren, den Azoren und sogar auf den Karibikinseln Guadeloupe und Martinique.
Doch außerhalb dieser geographischen Grenzen gelten eigene Regeln. Diese werden im Optimalfall vom Grüne-Karte-Abkommen abgedeckt:
Die Grüne Karte ist kostenlos zur KFZ-Versicherung erhältlich und erweitert den Schutz für alle Länder, die Teil des Abkommens sind, zum Beispiel Russland, Marokko, Tunesien oder Israel. Allerdings: Diese Länder werden nur selten mit dem eigenen Auto angefahren; aufgrund der Distanz lohnt sich die Flugreise deutlich mehr und falls vor Ort ein Auto benötigt wird, greift man zum Mietwagen. Deswegen noch der Blick auf die Versicherungsbedingungen bei Mietwagen.
Mietwagen im Ausland: Vollkasko und hohe Haftpflicht empfohlen
Beim Mietwagen sollte grundsätzlich immer eine Vollkasko-Versicherung abgeschlossen werden. Diese gibt es bei vielen Angeboten ohne Selbstbeteiligung, sodass der Fahrer im Schadensfall keine Eigenleistung erbringen muss. Das gilt jedoch nur, wenn gewisse Regeln beachtet werden: So greift die Vollkasko nicht bei grober Fahrlässigkeit und ebenso wenig bei Fahrten auf unbefestigten Straßen. Auch die Folgekosten eines Unfalls müssen selbst getragen werden.
Obligatorisch ist außerdem
die Haftpflichtversicherung bei Mietwagen. Sie ist in ganz verschiedenen Höhen erhältlich: Sie beginnt meistens bei einer Million Euro, doch auch höhere Deckbeträge wie fünf oder sieben Millionen Euro sind möglich. Gemessen an deutschen Verhältnissen sind diese Beträge recht niedrig, denn in Deutschland muss die Haftpflicht per Gesetz mindestens 7,5 Millionen Euro bei Personenschäden abdecken. Es gilt also im Ausland erst recht, dass umsichtiges Fahren angesagt ist.