Wenn aus dem Urlaub oder der Geschäftsreise eine hochpreisige Rechnung ins Haus flattert, ist die Laune auf dem Nullpunkt. Die Gesetzgebung hat in den letzten Jahren vielfach die ungenauen Regeln und Vorschriften über die Gebührensätze im Ausland auf einen Nenner gebracht, um unangenehme Kostenfallen aus dem Weg zu räumen. Mittlerweile gilt seit dem 15. Juni 2017 ein neuer Grundsatz innerhalb der EU - frei nach dem Motto „roam like at home“ dürfen die Tarifanbieter nicht extra berechnen. Im Prinzip soll das Surfen im Internet, das Telefonieren und SMS-Schreiben eben genauso viel wie im Heimatland kosten. So hat jeder auch das Recht, die normalen Inklusivminuten zuhause zu nutzen.
Eine Ausnahme ergibt sich jedoch für die Vielnutzer, denn hier haben Tarifanbieter die Möglichkeit, das Datenvolumen einzuschränken. Zudem gibt es wirklich noch ein paar Anbieter, die nicht automatisch die Umstellung vorgenommen haben. An dieser Stelle sollte sich ein Verbraucher unbedingt über die geltenden Regeln informieren.
Im Prinzip hat jeder das Recht, innerhalb eines Werktags zu einem neuen Anbieter zu wechseln, wenn der alte Tarif sich nicht an die gültigen Regeln hält. Neben den einheitlichen Regelungen haben Verbraucher die Chance, günstig ins Ausland zu telefonieren und in den Extras ihrer Tarifanbieter lukrative Optionen zu buchen.
Im Prinzip lässt sich dieses englische Wort mit „Herum-wandern“ übersetzen. Ein Großteil der Funktionen von Smartphones und Tablets gehen auf das Internet zurück, ob es sich nun um mobile Apps oder aber um das Abrufen von E-Mails handelt. Auf diesen Service müssen Kunden nun nicht im Ausland verzichten. Sie profitieren von den identischen Bedingungen, die sie auch zuhause vorfinden. Auch für das Telefonieren und das Schreiben von geläufigen SMS berechnet der Tarifanbieter den deckungsgleichen Satz des Heimatlandes.
Kunden, die bisher Inklusiv-Minuten oder Inklusiv-SMS pro Monat genutzt haben, setzen diese wie gewohnt im Ausland ein. Grundsätzlich gibt es für jeden Kunden 1 GB im Monat für das Surfen im Internet auch im Ausland.
Was passiert, wenn das Datenvolumen aufgebraucht ist? Der Tarifanbieter drosselt die Geschwindigkeit im Inland, dasselbe würde nun auch im Ausland passieren. Wer sich dafür entschieden hat, mit Hochgeschwindigkeit im Internet zu surfen und hier ohne Begrenzung vorzugehen, erfährt im Ausland eine Einschränkung.
In diesem Bereich sind die Anbieter dazu berechtigt, individuelle Höchstgrenzen anzulegen. Wer über diese Höchstgrenzen hinausgeht, zahlt dies mit extra Gebühren. Dennoch ist kein Tarif-Anbieter dazu fähig, diese einfach und automatisch ohne das Wissen des Nutzers abzuziehen. Er muss seinen Kunden über die zusätzlichen Kosten per SMS eine Benachrichtigung senden. Vorab ist es hilfreich, die notwendigen Auslandsoptionen hinzu zu buchen, die das Telefonieren und das Surfen auch außerhalb der EU günstiger machen.
Außerdem sind die Tarif-Anbieter dazu angehalten und verpflichtet, ihre Kunden bei zusätzlichen Gebühren über 50 € vorab per SMS zu informieren. Auf diese Weise sollen dreistellige oder vierstellige Telefonrechnungen nach mehrwöchigem Auslands-Aufenthalt der Vergangenheit angehören. Wer heute die Rechnungen erhält, weiß eigentlich schon was ihm blüht, denn er hat mehrfach dazu Informationen dazu enthalten.
Zumindest ist es möglich, sich von Anfang an Grenzwerte und Drosselungen zu setzen, die sich dann aber je nach Wunsch wieder aufheben lassen. Diese Drosselung gilt auch für das Telefonieren und Surfen außerhalb der Europäischen Union.
Ob Vertrag oder Prepaid-Karte: Die Kosten für das Telefonieren und Surfen im EU Ausland bleiben gleich. Im direkten Vergleich fällt eine minimale Ausnahme auf. Die Discounter-Tarife und die sehr günstigen Anbieter, die wiederum Pakete ohne Inklusiv-Volumen anbieten, dürfen im Ausland den Datenverbrauch zum Einkaufspreis berechnen, selbst wenn der eigentliche Tarif aktuell darunterliegt.
Stehen die Handyverträge in Deutschland im direkten Vergleich zum Ausland, können sich hier oftmals im EU Ausland deutliche Vergünstigungen ergeben. Dauer-Roaming ist so nicht vorgesehen und fällt in den Bereich von fair use. Kauft sich ein Verbraucher einer SIM-Karte in Holland und hält sich die folgenden vier Monate überwiegend in Deutschland auf, erhält er zuerst eine Verwarnung vom Anbieter. Kann der Kunde auf diese Verwarnung hin keine eindeutige Erklärung geben, warum er ausgerechnet eine SIM Karte aus Holland benutzt, darf der Anbieter die landestypischen Preise kalkulieren. Dennoch ist es ihm nicht gestattet, alle Aufschläge rückwirkend zu berechnen.
Eine wichtige Voraussetzung ist die Einstellung des Smartphones, das andernfalls erhebliche Kosten produziert. Um das Datenvolumen nicht vorzeitig aufzubrauchen, sollten Nutzer gerade den Bereich der mobilen Daten differenziert behandeln. So hat jeder die Möglichkeit, sein Handy vor der Reise individuell einzustellen, damit es nicht dauerhaft aus dem Mobilfunknetz Daten sendet, E-Mails herunterlädt und Apps aktualisiert. Hier sei anzumerken, dass auch viele Navigationssysteme nur mit einer stehenden Internetverbindung funktionieren.
In vielen Hotels, Gaststätten, Restaurants, Pensionen oder öffentlichen Plätzen gibt es Drahtlosnetzwerke und Hotspots. Diese verbrauchen kein Datenvolumen und eröffnen eine günstige Möglichkeit, im Internet zu surfen. Sicherheitshalber sollten Nutzer davon Abstand nehmen, ihr Online Banking an diesen öffentlichen Plätzen vorzunehmen. Viel zu hoch wäre die Gefahr, einem Hackerangriff zum Opfer zu fallen und die sensiblen Daten zu verlieren.
Besondere Vorsicht ist auf Kreuzfahrtschiffen geboten. Bestenfalls informieren sich Reisende bereits vor Antritt der Fahrt über die anfallenden Kosten, die mit einer Anmeldung im WLAN des Schiffes entstehen. Insbesondere Telefonate erfolgen über Satellit. Hier sind die Reedereien keinerlei Regulierung unterzogen, was enorm hohe Preise nach sich ziehen kann.
Die Kostenfallen verstecken sich zumeist im Detail, so dass gerade außerhalb der EU die Mailbox sehr hohe Abgaben nach sich zieht. Wird ein Anruf auf die Mailbox weitergeleitet, zahlt der Anrufer aus dem deutschen Inland nur für die aufkommenden Kosten, die bis zur Grenze entstehen. Auf der sicheren Seite was Kostenfallen angeht ist immer noch der, der eine Prepaid-Karte nutzt. Diese sind in den letzten Jahren noch günstiger geworden als ohnehin schon und sind im Internet sogar kostenfrei zu beziehen.
Die Verbindung im Ausland fällt Zulasten des Angerufenen. Glücklicherweise verbieten die aktuellen Verordnungen zum EU Roaming, den Anbietern für den Empfang der Mailbox Nachrichten auch noch ein Entgelt zu verlangen. Schlussendlich hätten die Angerufen gar keinen Einfluss darauf, wie lang die eingesprochene Nachricht ist und wie hoch die Kosten ausfallen, die damit in Verbindung stehen.
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