Fluggastrechte
bei Verspätungen und Ausfällen
Auch schon erlebt?

Passiert leider immer wieder: Stornierung von Flügen
© Bild von
Rudy and Peter Skitterians auf Pixabay
Fast
jeder Fluggast hat es vermutlich schon selbst miterleben
dürfen: Das
Flugzeug kommt bereits verspätet am Gate an und nicht nur der
Ausstieg, sondern auch Ihr Abflug verzögert sich. Man hat
keine
andere Wahl, als seine Zeit am Flughafen abzusitzen, denn alles, was
man will, ist, endlich am Ziel anzukommen. Doch leider bleibt es oft
nicht bei 20 Minuten oder einer halben Stunde Verspätung. Wenn
man
Pech hat, verspätet sich die Abflugszeit um mehr als drei
Stunden
oder der Flug entfällt komplett. Bei einem solchen Anliegen
sollten
Sie nicht die Füße stillhalten, denn unter
bestimmten
Voraussetzungen kann man auf eine Erstattung bestehen. Hier spielt es
keine Rolle, ob Business- oder Privatkunden — die
Fluggastrechte
sind für alle gleich. Leider kennt nicht jeder seine Rechte als Fluggast im Falle von Verspätungen oder Ausfällen. Genau deshalb ist es wichtig, das Thema Unwissenden näherzubringen. Einzelheiten erfährt man auf den jeweiligen Fluggesellschaftsseiten oder aber direkt unter der EU-Verordnung. Wer sich jedoch nicht durch die Weiten des Internets lesen möchte, der wendet sich am besten an Dienstleister, die auf Fluggastrechte spezialisiert sind. AirHelp ist beispielsweise ein solches Unternehmen, was mit Leidenschaft dafür steht, Entschädigungen für Fluggäste zu fordern. Via Bordkartenscanner können die Fluginformationen abgerufen werden und somit auch eine etwaige Einschätzung der Erstattung, die auf euch zukommt, erfolgen. Hierfür müssen Ihre Informationen nur an AirHelp übermittelt werden. Im weiteren Verlauf kümmern diese sich um alle weiteren Schritte und halten Sie über mögliche Erfolge und gegebenenfalls auch über Erstattungsbeträge auf dem Laufenden.
Vor der Kontaktaufnahme sollten jedoch einige Dinge beherzigt werden. Heben Sie auf jeden Fall Ihre Bordkarte auf, um ursprüngliche Informationen zum Flug nachvollziehen zu können. Doch nicht nur der einstige Abflugtermin sollte aufgeführt sein, sondern auch der tatsächliche Ankunftstermin am Zielort muss notiert und am besten von der Airline bestätigt werden.
Des Weiteren neigt die Fluggesellschaft gerne dazu, Ihnen Deals näherzubringen, die im Zusammenhang mit Verzichterklärungen stehen. Gerne können Sie Essensmarken oder Hotelaufenthalte als Leistung annehmen, doch wichtig ist: Unterschreiben Sie nichts, was Sie nicht wollen oder verstehen, denn ein kostenloses Essen am Flughafen ersetzt keineswegs die Entschädigung für einen verspäteten oder ausgefallenen Flug!
Bei einer drastischen Flugverspätung (2 Stunden oder mehr) haben Sie zudem ein Anrecht auf einen Ersatzflug. Dieser sollte kostenfrei von der Fluggesellschaft gestellt werden. Man kann sich leider oft drauf einstellen, dass dieser einem verwehrt oder aber ein Aufschlagpreis verlangt wird.
Bei einer Verspätung von mehr als drei Stunden, dürfen Sie jedoch den Weg nach Hause antreten. Hier liegt die Wahl ganz bei Ihnen. Und keine Sorge: In solchen Fällen müssen Sie nicht auf den Erstattungsbetrag verzichten. Sollten weitere Kosten, wie Verpflegungspauschalen oder andere Beträge auf Sie zukommen, bewahren Sie unbedingt die Quittungen auf. Diese können als Anhang mit dem Erstattungsantrags eingereicht werden.
Abgesehen von Verspätungen und Ausfällen steht Ihnen bei vielen weiteren Fällen ebenfalls eine Entschädigung zu. Welche genauen Umstände hier zur Erstattung führen, erfahren Sie genauestens in der entsprechenden EU-Verordnung.
Selbstverständlich hoffen wir, dass Ihre Reise reibungslos verläuft. Sollte jedoch trotzdem die ein oder andere Unannehmlichkeit auf Sie zu kommen, dann sollten Sie nun bestens über mögliche Schritte, die sofort eingeleitet werden müssen, Bescheid wissen. — Und falls Sie keine Lust haben, sich mit dem dazugehörigen Schreibverkehr zu beschäftigen, können Sie ganz einfach die Experten von AirHelp zu Rate ziehen. So verläuft der Erstattungsprozess für Sie ganz bequem von zuhause und ohne lästige Anwaltsschreiben.