Jeder kennt die ärgerliche Situation: Der Urlaub ist gebucht, am Abreisetag große Hetze zum Flughafen und dann ist der Flug entweder massiv verspätet oder gleich ganz abgesagt. Dank einiger Verordnungen der Europäischen Union hat sich die Rechtslage für Fluggäste in den letzten Jahren aber massiv verbessert. Hier die wichtigsten Informationen zu den Fluggastrechten in verschiedenen Situationen sowie deren Durchsetzungsmöglichkeiten.
Die sogenannte Fluggastrechteverordnung ist für alle Flüge innerhalb der Europäischen Union gültig. Konkret betrifft das alle EU-Fluglinien, die entweder an einem europäischen Hafen landen oder starten. Für Nicht-EU-Airlines greift die Verordnung dann, wenn der Flug von einem europäischen Flugplatz aus startet. Die Fluggastrechteverordnung gilt auch für Pauschalreisen.
Wer sich nicht selbst mit der Airline streiten möchte, kann eine Agentur wie Flightright mit der Betreuung des Falls beauftragen. Gegen eine kleine Kommission überprüft diese alle möglichen Ersatzansprüche und treibt sodann die Entschädigung von der Airline ein.
Fluggäste haben in diesen Fällen das Recht auf eine Entschädigung:
Wie hoch die Entschädigungssumme sein darf, hängt von der Länge der Flugstrecke ab. Bei kurzen Strecken bis zu 1.500 Kilometern haben Fluggäste Anspruch auf eine Entschädigung von maximal 250 Euro, bei mittellangen Strecken bis zu 3.500 Kilometern sind es höchstens 400 Euro. Bei Fernreisezielen mit einer Distanz über 3.500 Kilometern können bis zu 600 Euro fällig werden.
In den folgenden Fällen können Fluggäste zwischen einer Ersatzbeförderung oder dem vollständigen Ersatz des Ticketpreises frei wählen:
In manchen Fällen ist die Airline verpflichtet, den Passagieren während einer Wartezeit eine Flughafenbetreuung zukommen zu lassen. Diese umfasst in der Regel eine gratis Versorgung mit Essen und Getränken sowie kostenlose Toiletten. Ab einer bestimmten Wartezeit muss außerdem die Möglichkeit zu kostenfreien Telefonaten und Internetnutzung bestehen. Müssen die Passagiere aufgrund einer massiven Verspätung am Flughafen übernachten, so muss die Airline ein Hotelzimmer auf ihre Kosten bereitstellen und auch für den Transfer zum und vom Hotel sorgen.
Diese Betreuungsleistungen können eingefordert werden, wenn:
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